Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei
Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei
Ausländer, die durch den Kauf einer Immobilie in der Türkei einen langfristigen Aufenthalt planen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei.
Mit der Einreise erhalten Sie automatisch ein Visum für 90 Tage. Ohne Aufenthaltsgenehmigung können sie sich innerhalb von 180 Tagen nur 90 Tage im Land aufhalten.
Es besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 2 Jahre zu beantragen. Dafür müssen sie im Besitz einer Immobilie sein oder einen gültigen notariell bestätigten Mietvertrag vorweisen können.
Die Aufenthaltsgenehmigung muss online beantragt werden, aber bei der ersten Beantragung müssen die benötigten Unterlagen persönlich bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Bei der Verlängerung können die Unterlagen per Post an das Amt geschickt werden.
Generell werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Original Reisepass mit Einreisestempel. Der Reisepass muss eine Gültigkeit für den beantragenden Zeitraum haben.
2. Türkische Steuernummer (zu beantragen beim örtlichen Finanzamt gegen Vorlage des Reisepasses, Vater- und Muttername, Adresse & Telefonnummer)
3. 4 Passfotos
4. Nachweis über die Summe von 6.000 Dollar auf einem Konto bei einer örtlichen türkischen Bank (je 500 Dollar für jeden Monat der Dauer des Aufenthaltes)
5. Haben Sie bereits einen Rentenanspruch, können Sie auch den Rentennachweis vorlegen. Dieser muss übersetzt und notariell beglaubigt werden. Hier entfällt dann der Nachweis der Summe von 6.000 Dollar.
6. Krankenversicherung: Haben sie eine gesetzliche Krankenversicherung benötigen Sie von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über Anspruch auf Sachleistungen bei vorübergehendem Aufenthalt in der Türkei, die sogenannte T/A 11 Bescheinigung. Dieser Bescheinigung ist bei der örtlichen türkischen Sozialversicherung in das System einzutragen und ein Nachweis darüber bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.
Haben sie eine private Krankenversicherung, benötigen sie einen Nachweis darüber, das der Versicherungsschutz auch in der Türkei geleistet ist. Dieser Nachweis muss übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Haben Sie keine Krankenversicherung muss eine von der Ausländerpolizei vorgeschriebene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sie Versicherungsprämie richtet sich nach dem Alter (Hier finden Sie eine Information über die Versicherungsprämien).
7. Ofizieller Nachweis vom Grundbuchamt, dass das Tapu noch auf Ihren Namen registriert ist.
Bitte berücksichtigen Sie, das die Ausländerbehörde jederzeit weitere Dokumente verlangen kann.
Die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigungen variieren nach dem Abstammungsland. Die Ausländerbehörde wird den zu zahlenden Betrag mitteilen, der dann beim türkischen Finanzamt zu bezahlen ist.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung behilflich. Hierfür berechnen wir einen Unkostenbeitrag von 1500 TL.
Für weitere Fragen können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen oder uns in unserem Büro in Alanya erreichen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich. Bitte fragen Sie uns nach den aktuellen Gebühren.