Firmengründung in der Türkei

Firmengründungen in der Türkei

Gute Gründe für eine Investition und Firmengründung in der Türkei

  • Erfolgreiche und stabile Wirtschaftslage
  • Hohe Bevölkerungsanzahl, insbesondere junges Volk
  • Gute Ausbildung & qualifizierte Arbeitskräfte
  • Liberales und reformfreundliches Land
  • Gute Infrastruktur
  • Zentrale Lage zwischen Europa und Asien
  • Niedrige Steuersätze

 

Die Unternehmensgründung umfasst folgende Schritte:

  • Erstellung einer notariell beglaubigten Firmensatzung
  • Notarielle Unterschriftbeglaubigungen
  • Einholen der Genehmigung vom türkischen Handelsministerium
  • Verpflichtungserklärung gemäß Art. 29 der Handelsregisterordnung
  • Einzahlung 1 Promille des Stammkapitals und der Nachweis darüber
  • Stellung des Antragsformulars für die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer

 

Ein türkischer Firmenteilhaber ist nicht erforderlich.


Folgende Unternehmensformen in der Türkei sind am gängigsten:

  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Sti.)
  • Aktiengesellschaft (A.S.)

 

Folgende Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt:

  • Aktuelle Passbilder
  • Original Reisepass
  • Türkische Steuernummer


Für eine Firmengründung in der Türkei mit 10.000 TL Stammkapital können Sie mit ca. 3.000 EUR Kosten kalkulieren.

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