Türkische Staatsbürgerschaft für Investoren
FRAGEN & ANTWORTEN - INVESTOREN ERWERBEN TÜRKISCHE CITIZENSHIP
Der Ablauf, wie Investoren die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, wurde erstmals im Jahr 2017 und zuletzt am 18/09/2018 organisiert. Es wurden einige Änderungen in der Verordnung vorgenommen und damit der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft für die Investoren erleichtert.
Damir Sie den Ablauf vom Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft als Investor besser verstehen können, haben wir hier die wichtigsten Punkte im Fragen und Antwort System ausführlich erläutert.
FRAGE 1 - Zu welchem Zeitpunkt sollte die Immobilie für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft gekauft werden und können auch Immobilien, die schon vorher gekauft wurden, für den Antrag genutzt werden?
ANTWORT 1 - Nach den Bestimmungen des zuständigen Gesetzes muss die Immobilie mit einem Wert von 250.000 USD nach dem Erlassungsdatum des Gesetzes, also nach dem 18.09.2018, erworben worden sein. Um den Staatsbürgerschaftsantrag aufgrund zuvor gekaufte Immobilien zu stellen, müssen vor diesem Datum erworbene Immobilien einen Gesamtwert in Höhe von mind. 1.000.000 USD betragen.
FRAGE 2 - Erhält auch die Familie des Erwerbers der türkischen Staatsbürgerschaft die Bürgerschaft?
ANTWORT 2 - Nur die Ehefrau und Kinder unter 18 Jahren können die türkische Staatsbürgerschaft erhalten.
Wenn es mehr als einen Ehepartner gibt, wird einer ausgewählt. Dieser Ehepartner hat für die minderjährigen Kinder der anderen Ehepartner notariell seinen Zuspruch zu geben.
Die Kinder, die über 18 Jahre alt sind können keine Staatsbürgerschaft beantragen, erhalten aber das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
FRAGE 3 - Kann beim Immobilienkauf nur in Dollar bezahlt werden?
ANTWORT 3 – Nein, es kann auch zum Zeitpunkt des Kaufs nach dem aktuellen Wechselkurs in Türkischer Lira bezahlt werden.
FRAGE 4 – Müssen sich die Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft beantragen, einen bestimmten Zeitraum in der Türkei aufhalten?
ANTWORT 4 – Nein, die Personen, die die Bürgerschaft beantragen oder schon eingebürgert sind haben müssen sich nicht in der Türkei aufhalten.
FRAGE 5 – Wie wird der Wert der gekauften Immobilie ermittelt?
ANTWORT 5- Der Marktwert der Immobilie wird von einer Immobilienbewertungsfirma, die vom Kapitalmarkt Ausschuss zugelassen wurde, zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie, ermittelt.
Zu diesem Zweck wird die Kopie von der Grundbuch Urkunde an die Firma übersandten und innerhalb von 10 Tagen wird die Firma für eine Besichtigung und Bewertung der Immobilie einen Termin vergeben.
Die Firma wird bei der Besichtigung Fotos aufnehmen, die Umgebung inspizieren und beim Grundbuchamt den Eintrag überprüfen. Daraufhin wird die Firma einen offiziellen Immobilienbewertungsbericht mit dem echten aktuellen Wert übergeben.
FRAGE 6- Wie läuft das Verfahren nach dem Immobilienbewertungsbericht weiter?
ANTWORT 6 – Es wird in das Grundbuchregister eine Anmerkung gesetzt, dass die Immobilie für mindestens drei Jahre nicht verkauft werden kann. Nach dieser Anmerkung und nach Abschluss aller anderen Institutionen wird dann der Staatsbürgerschaftsantrag gestellt.
FRAGE 7 - Wann kann ich die Immobilie nach Erhalt der Staatsbürgerschaft wieder verkaufen?
ANTWORT 7 - 3 Jahre nach dem Tag des Eintrags der Anmerkung in die Grundbuch Urkunde, dass die Immobilie nicht für 3 Jahre verkauft werden darf, kann die Immobilie an einen gewünschten Türken oder Ausländer verkauft werden.
FRAGE 8 – Kann die türkische Staatsbürgerschaft beantragt werden, wenn die Immobilie mit einer weiteren Person zusammen erworben wurde?
ANTWORT 8 - Ja, der Antrag kann gestellt werden, aber der Teilwert des Antragstellers muss mindestens 250.000 USD des Vermögenswerts betragen.
FRAGE 9 – Kann der Staatsbürgerschaftsantrag für erworbene und auch bezahlte, aber noch nicht ins Grundbuch eingetragene Immobilien gestellt werden?
ANTWORT 9 – Nein, das ist nicht möglich.
FRAGE 10 – Kann die Staatsbürgerschaft beantragt werden, wenn die vor dem Datum des Gesetzes gekaufte Immobilie verkauft und erneut übernommen wird?
ANTWORT 10 – Ja. Im Gesetz steht „nach dem 18.09.2014 erworbene Immobilien“ und es wurde nicht festgelegt, wie sie gekauft wurden. Darüber hinaus wird der Staat durch dieses neuen Kaufprozess Steuern erzielen, das Ziel des Gesetzes wird dadurch erreicht und es besteht somit kein Einwand mehr.
FRAGE 11-Kann der Antragssteller Bürger eines anderen Landes blieben?
ANTWORT 11 – Um die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist es nicht nötig eine andere Staatsbürgerschaft abzulegen; es kann sogar eine Bürgerschaft eines Dritten Landes beantragt werden.
FRAGE 12 – Wenn eine Staatsbürgerschaft durch das Anlegen von Geld bei einer türkischen Bank beantragt wird, muss bei der Bank Türkische Lira oder Dollar hinterlegt werden?
ANTWORT 12 – Es müssen mindestens 500.000 US Dollar oder der entsprechende Betrag in einer anderen Fremdwährung oder in Türkischer Lira auf einer türkischen Bank eingezahlt werden. Weiterhin muss diese Summe für mindestens 3 Jahre blockiert werden. Mit der Bestätigung der Bank über die eingezahlte und blockierte Summe kann die Person dann die Staatsbürgerschaft beantragen.
FRAGE 13 - Kann ich einen Teil des eingezahlten und blockierten Geldes wiederabheben oder diese Summe als Hinterlegung für einen Kredit bei der Bank nutzen?
ANTWORT 13 – Es kann von dem blockierten Geld nichts abgehoben werden, aber wenn die Bank es bewilligt, kann die Summe als Garantie für einen Bankkredit benutzt werden.
FRAGE 14 - Kann mit der bei der Bank festgelegten und blockierten Summe eine Immobilie erworben werde?
ANTWORT 14 – Ja es ist möglich, aber nur mit der Bedingung, dass die Immobilie für mind. 3 Jahre nicht verkauft werden kann.
FRAGE 15 – Sind auf den bei der Bank festgelegten Betrag Steuern in der Türkei zu zahlen?
ANTWORT 15 – Wenn die Summe mit einem Zinsertrag angelegt ist, sind Steuern zu zahlen.
Nach dem heutigen Stand erbringt diese Summe einen Zinsertrag von jährlich 24%, was für 3 Jahre 72% ergibt. Auf den Zinsertrag von insgesamt 72% ergibt sich eine Steuer von 15% vom Zinsertrag. (Der angegebene Zinssatz richtet sich nach dem heutigen Tag; dieser Zinssatz kann sich aber in den kommenden Jahren ändern)
FRAGE 16 - Wie kann man als Firmenbesitzer die türkische Staatsbürgerschaft erwerben?
ANTWORT 16 – Das Gesetz besagt für Firmenbesitzer, dass mit einer Anlageinvestition in Höhe von 500.000 USD einen Anspruch auf Staatsbürgerschaft besteht.
Unter Anlageinvestitionen verstehen sich sind Ausgaben für die Herstellung langlebiger Güter beispielsweise für Gebäude und Maschinen, die während der Produktion verwendet werden.
Wenn es mehr als einen Partner im Unternehmen gibt, muss das Eigenkapital des Antragsstellers gemäß dem Aktienanteils des Unternehmens mindestens 500.000 USD betragen.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber, der 50 versicherte Arbeitnehmer beschäftigt, ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung. Das Gesetz enthält jedoch darüber keine genaueren Angaben.
FRAGE 17 - Wie lange dauert die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft?
ANTWORT 17 – Zurzeit beträgt die Bearbeitung ca. 4 Monate.